Eine Initiative des Thüringer Feuerwehr-Verbands.

Jeder trägt Verantwortung

Eine Rettungsgasse rettet Leben. Was auf den ersten Blick etwas banal klingt, hat einen ernsten Hintergrund. Denn nur durch eine korrekt gebildete Rettungsgasse kommen Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei schnellstmöglich an die Einsatzstelle, ohne dass wertvolle Zeit vergeht.

Wir danken der Feuerwehr Weimar für ihre Mitwirkung an unserem Video.
Rettungsgasse ist keine Einbahnstraße

Trotz höherer Strafen wie Fahrverbot im neuen Bußgeldkatalog 2020 ist es notwendig, weiterhin über die Bedeutung, die Notwendigkeit einer Rettungsgasse aufzuklären.

Denn jeder Teilnehmer im Straßenverkehr ist dabei gefragt, die Rettungsgasse korrekt zu bilden und Gaffern oder Ignoranten „Stopp“ zu sagen. Nur so kann Leben gerettet, verunglückten Menschen geholfen werden.

Wir alle sind verantwortlich und wir alle müssen wissen, wie es funktioniert und danach handeln.

13 Buchstaben, die Leben retten:
Rettungsgasse
Noch keinen Plan in Sachen Rettungsgasse?

Rettungsgasse richtig bilden. Alles klar, oder? Unser Video hier zeigt mit Hilfe von "Legosteinen" noch einmal anschaulich, wie sich jeder Verkehrsteilnehmer verhalten soll und vor allem warum das so wichtig ist.

Und hier noch ein paar wichtige Infos mit auf den (Verkehrs)Weg:

Wann bilde ich eine Rettungsgasse?

Was viele aber nicht wissen ist, dass sie die Rettungsgasse dann schon bilden müssen, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dann ist nämlich noch ausreichend Platz hierfür. Wenn alles steht und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen, ist es meist zu eng und zu spät für die Rettungsgasse.   

  • Bei einem Stau sind alle verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen
  • Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden
  • Der Standstreifen muss frei bleiben
Wie bilde ich die Rettungsgasse?

Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen.

Was mache ich im Bereich einer Baustelle mit Fahrbahnverengung?

Versuchen Sie dort, möglichst weit links bzw. rechts zu fahren. Bei engen Fahrstreifen kann es im Einzelfall zusätzlich erforderlich sein, den Mittelstreifen auf der linken Seite bzw. die Standspur auf der rechten Seite mit zu benutzen.

Wie verhalte ich mich in puncto Rettungsgasse im Ausland?

Vergleichbare Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien, Ungarn und Tschechien. In Österreich ist die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse im Verkehrsgesetz verankert.

Flyer der Kampagne "RETTUNGSGASSE"
Rettungsgasse richtig bilden in Kurzfassung.

Teilnahmebedingungen und Datenschutz

zum Quiz „Rettungsgasse ist keine Einbahnstraße“ - eine Kampagne des Thüringer Feuerwehr-Verbands

Teilnahmebedingungen und Datenschutz zum Quiz "Rettungsgasse" des Thüringer Feuerwehr-Verbands

Wir verlosen gemeinsam mit dem ADAC Hessen-Thüringen unter allen Teilnehmern bis zum 31. Dezember 2020

1 Fahrsicherheitstraining PKW

Teilnahmeberechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Jede Person kann nur einmal teilnehmen. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt und spätestens 10 Tage nach Beendigung des Gewinnspiels durch den Thüringer Feuerwehr-Verband bekannt gegeben. Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet im Gewinnfall das Einverständnis zur Veröffentlichung auf dem Thüringer-Feuerwehr-Verband-Facebook-Profil sowie auf der Website www.rettungsgasse.info.

Die Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Thüringer Feuerwehr-Verbands ist ausgeschlossen.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Das Quiz ist mit drei richtigen Lösungen verknüpft, sodass ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung gelangen, die die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Die Versendung des Gewinns ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich und die Mitteilung über den Gewinn erfolgt spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung auf dem Postweg. Der Thüringer Feuerwehr-Verband wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Die Änderung, Anpassung, Aussetzung oder vorzeitige Beendigung des Quiz „Rettungsgasse ist keine Einbahnstraße“ aufgrund besonderer Umstände, behalten wir uns vor. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

Ausschluss des Rechtswegs: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutzerklärung

Wir bieten die Möglichkeit, an dem Wettbewerb teilzunehmen. Sofern das der Fall ist, werden folgende Daten der Gewinner gespeichert:

Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse

Die Angabe der E-Mail-Adresse erfolgt freiwillig und ist zur Teilnahme am Wettbewerb insofern erforderlich, als eine entsprechende E-Mail für den Fall des Gewinns verschickt werden muss.  Im Gegenzug schickt der benachrichtigte Gewinner dann seine Postadresse an den ThFV, konkret, info@thfv.de

Die Speicherung der Daten der Gewinner ist erforderlich, um Ihnen die Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen zu können. Die Daten der Gewinner werden nur zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet.

Die Datenverarbeitung der freiwilligen Angaben erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6. Abs. 1. S. 1. lit. A DSGVO. Sie erfolgt zum Zweck, den Wettbewerb planen und durchführen zu können.

Mit der Beantwortung der Quizfragen sowie dem Ausfüllen der Pflichtfelder zur Teilnahme mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse, stimmen Sie automatisch der Datenschutzerklärung zu. Die Einwilligung erfolgt so "freiwillig" im Sinne des Art. 7 Abs. 4 DSGVO.

Die gespeicherten Daten werden nach der Auslosung des Wettbewerbs und der Zustellung des Gewinns an die Gewinnerin und den Gewinner gelöscht.

Kontakt: Thüringer Feuerwehr-Verband, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, info@thfv.de

Hier nun unsere 3 Quizfragen

1. Darf ich beim Bilden der Rettungsgasse auf den Standstreifen fahren?

Richtige Antwort:  Nein.
Grundsätzlich muss der Standstreifen frei bleiben, auch weil er baulich gar nicht zum Befahren angelegt ist.
Aber es gibt Ausnahmen: Zum Beispiel, wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keinerlei Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen mitzubenutzen.

2. Darf ich in der Rettungsgasse nach vorne fahren?

Richtige Antwort: Nein.
Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind z.B. Feuerwehr- und Krankenwägen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

3. Gibt es Ausnahmeregelungen für Motorräder?

Richtige Antwort:  Nein.
Grundsätzlich dürfen weder die Rettungsgasse noch der Standstreifen befahren werden. Eine Ausnahmeregelung für Kraftradfahrer besteht nicht.